betreffend Nichteintreten auf das Gesuch um Erlass einer Verfügung (Verfügung des KAZA vom 31. August 2017) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern I. Sachverhalt 1. A.___ und B.___ (fortan: Beschwerdeführer) sowie D.___ ersuchten das Kantonsarztamt (KAZA; fortan: Vorinstanz) am 9. März 2017 um Erlass einer Verfügung. Im Einzelnen stellten sie folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass aus aufsichtsrechtlicher Sicht ein Arzt mit Berufsausübungsbewilligung auf Verlangen des urteilsfähigen Gesunden diesem zum Zwecke des Suizids eine letale Dosis Natrium-Pentobarbital verschreiben und abgeben darf.