Es kann jedoch nicht sein, dass der Kanton lediglich Zuschläge ausrichtet bei der Schaffung neuer KBS-Plätze, nicht jedoch beim Unterhalt bereits bestehender Aufenthaltsplätze. Der entsprechend hohe Betreuungs- und Pflegeaufwand von erwachsenen Behinderten, welche die Voraussetzungen für eine KBS-Anmeldung erfüllen, ist zwingend in die Festlegung der Auslastung der Aufenthaltstage sowie die Berechnung des Mindeststellenplans und des abzugeltenden Personalaufwands einzubeziehen. Seite 15 von 18 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 7. Ergebnis