Bedürfnis der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen Rechnung tragen zu können und die ihm übertragenen kantonalen Aufgaben weiterhin gesetzeskonform erfüllen zu können, auf eine Erhöhung der Auslastung der Aufenthaltstage und damit einhergehend auf einen höheren Bestand an Fachpersonal angewiesen. Daher ist die Auslastung der Aufenthaltstage anhand des veränderten Bedarfs neu festzusetzen. Ebenfalls wird der Mindeststellenplan zu überprüfen und neu festzulegen sein, wobei ein notwendiger zusätzlicher Personalaufwand unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips vom Kanton abzugelten ist.