„Es werden uns die Mittel fehlen, den Betreuungsbedarf unserer schwer mehrfach beeinträchtigten Bewohner personell abzudecken und wird folglich zwangsweise die Kündigung eines Bewohnerplatzes nach sich ziehen.“ „Aus unserer Sicht steht dies im Widerspruch zur kantonalen Auflage, dass Wohnheime 365 Tage im Jahr geöffnet sind. Es steht auch im Widerspruch zu den Bedürfnissen unserer Klienten und Ihrer Familien. Für die Familien, vor allem die Eltern, werden die Anforderungen durch den hohen Betreuungs- und Pflegebedarf ihrer Angehörigen aus ge-