für die Erhöhung des Stellenetats um 20 Stellenprozente infolge der Veränderung im Begleitungsbedarf C. (ausmachend CHF 20‘000.00); für Übersetzungen der X.-Dokumente (ausmachend CHF 10‘000.00), für personellen Mehraufwand infolge des Umbaus des B. (ausmachend CHF 40‘000.00) sowie für die Bauversicherung des B. während des Umbaus (ausmachend CHF 2‘500.00). Im Schreiben vom 13. Juni 2017 führt der Beschwerdeführer schliesslich Folgendes aus: