Aus dem Leistungsvertrag 2017 geht hervor, dass der Beschwerdeführer Betreuungszuschläge im Umfang von insgesamt CHF 142‘500.00 beantragt hatte. Diese Zuschläge bestehen aus Kosten für die Erhöhung des Stellenetats um 80 Stellenprozente infolge der Veränderung im Begleitungsbedarf von zwei Bewohnerinnen sowie des Neueintritts von Bewohnern mit CP32 und ASS33 (ausmachend CHF 70‘000.00); für die Erhöhung des Stellenetats um 20 Stellenprozente infolge der Veränderung im Begleitungsbedarf C. (ausmachend CHF 20‘000.00);