Bereits mit Gesuch vom September 2016 wies er die Vorinstanz darauf hin, dass sich die ROES-Einstufung der neun Bewohnerinnen und Bewohner des B. seit 2013 von 8.44 Punkten auf 9.0 Punkte erhöht habe. Zwei Bewohnerinnen hätten einen zunehmenden Begleitungsbedarf. Eine Bewohnerin und ein Bewohner seien neu, wobei der Begleitungsbedarf des neuen Bewohners umfassend sei. Bei drei der Bewohner wären überdies die Grundlagen für eine KBS-Anmeldung gegeben. Die ROES Einstufung der sechs Bewohnerinnen des C. habe sich seit dem Jahr 2014 ebenfalls erhöht, und zwar von insgesamt 3.83 Punkten auf 5.33 Punkte.