Der Kanton hat dem Beschwerdeführer Aufgaben der institutionellen Sozialhilfe im Bereich erwachsene Behinderte übertragen. Der Beschwerdeführer bietet erwachsenen Behinderten 15 Wohnplätze mit Beschäftigung sowie Beschäftigung für drei Externe in der Tagesstätte an.28 Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei auf eine Erhöhung der Auslastung der Aufenthaltstage, eine Erhöhung des Stellenetats sowie die Ausrichtung eines Betreuungszuschlags angewiesen, um die ihm übertragenen Aufgaben weiterhin den gesetzlichen Grundlagen entsprechend erfüllen zu können.