es zur Erläuterung analog beigezogen werden: Gemäss Wohnheim-Kreisschreiben ist unter Auslastung das Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Aufenthaltstage pro Jahr und der zuerkannten Kapazität (Anzahl Plätze multipliziert mit Öffnungstagen) zu verstehen. Überauslastung liegt vor, wenn die Belegung einer Institution im Jahresdurchschnitt über 100% der zuerkannten Kapazität liegt. Pro anrechenbaren Aufenthaltstag erhält die Institution den vertraglich festgelegten Betriebsbeitrag. Berücksichtigt werden die tatsächlichen Aufenthaltstage in der Institution.