Die GEF hat jedoch in der Folge auf die Schaffung solcher Richtlinien verzichtet, da deutlich wurde, dass keine zusätzlichen Kantonsbeiträge notwendig waren, um die erforderliche Infrastruktur zu einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung im Bereich der stationären Langzeitpflege sicherzustellen.50 Dementsprechend hat der Regierungsrat im Regierungsratsbeschluss vom 22. Juni 2016 auf eine zusätzliche Finanzierung der Pflegeheime durch die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen für besondere Fälle verzichtet. Auch die Regierungsratsbeschlüsse schaffen damit keine Vertrauens- bzw. Anspruchsgrundlage.