Die Informationsschreiben informieren alle Alters-, Pflege- und Krankenheime und Gemeinden im Kanton Bern gleichermassen über die neue Praxis nach der Neuordnung der Pflegefinanzierung. Sie kündigen somit in allgemeiner Weise eine Praxisänderung an. Eine solche ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig: 49 - Es müssen ernsthafte und sachliche Gründe für die neue Praxis sprechen. - Die Änderung muss grundsätzlich erfolgen.