Mit Regierungsratsbeschluss 746/2016 vom 22. Juni 2016 hat der Regierungsrat festgestellt, dass die erforderliche Infrastruktur der Pflegeheime mit der Infrastrukturpauschale sichergestellt werden könne. Auf eine zusätzliche Finanzierung der Pflegeheime mittels Ausrichtung von Investitionsbeiträgen für besondere Fälle hat er verzichtet. 4.4.4 Das Informationsschreiben vom 16. Februar 2010 richtet sich in allgemeiner Weise an alle Alters-, Pflege- und Krankenheime im Kanton Bern. Das (bis auf das Wort „gegebenenfalls“ identische) Informationsschreiben vom 7. Juli 2010 richtet sich demgegenüber an alle Gemeinden im Kanton Bern.