Zwischen Vertrauen und Disposition muss ein Kausalzusammenhang gegeben sein. Schliesslich bleibt zu prüfen, ob der Bejahung des Vertrauensschutzes ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegensteht. Die Interessenabwägung im Einzelfall bleibt vorbehalten und bildet eine Schranke des Vertrauensschutzes.45 Der Schutz der Privaten bei unrichtigen Auskünften der Behörden ist ein besonders wichtiger Anwendungsfall des Vertrauensschutzes. Er hängt im Einzelnen von folgenden Voraussetzungen ab:46