Die Ausrichtung eines Investitionsbeitrags für Erdbebenertüchtigungsmassnahmen würde demnach dem Grundsatz der Subsidiarität widersprechen. 37 Erfolgsrechnung 2016 vom 24. Februar 2017, Beschwerdebeilage 6 38 Vgl. Anhang zur Jahresrechnung 2016, Ziff. 4, Beschwerdebeilage 8 39 vgl. Bilanz 2016, Kurzfristige verbindliche Verbindlichkeiten, Beschwerdebeilage 7 Seite 17 von 24 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 4.4 Verbot widersprüchlichen Verhaltens / Vertrauenshaftung