35 Beschwerde vom 23. März 2017, Rz. 5.1, 5.2 und 5.3 36 Beschwerdevernehmlassung vom 24. Mai 2017, S. 4 Ziff. 2.6 Seite 16 von 24 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 4.3.3.3 Aus der Erfolgsrechnung der Beschwerdeführerin für das Jahr 201637 geht hervor, dass dem Ertrag aus Infrastrukturleistungen (Infrastrukturpauschale) in der Höhe von CHF 1'425'501.00 ein Finanzaufwand von CHF 403‘105.00 (Hypothekarzinsen) sowie Abschreibungen in der Höhe von CHF 1‘403‘004.00 gegenüber stehen.