4.3.3.2 Die Vorinstanz hält dem entgegen, die Infrastrukturpauschale sei so angelegt, dass der gesamte Lebenszyklus einer Immobilie finanziert werden könne (langfristige Finanzierung). Reiche die Infrastrukturpauschale nicht zur Kostendeckung aus, beispielsweise infolge höherer Baukosten, zu grosszügiger Bauweise oder zusätzlicher Kosten für Unvorhergesehenes, müsse die Trägerschaft die Finanzierung anderweitig sicherstellen. Es sei nicht Aufgabe der Vorinstanz und widerspreche Sinn und Zweck von Pauschalen, allfällige Finanzierungslücken zu schliessen.