Es sei anzunehmen, dass dies auch in den kommenden Jahren nicht der Fall sein werde. Der zu erwartende Fehlbetrag von jährlich rund CHF 400'000.00 bis 500'000.00 sollte künftig – wie bereits 2016 – teilweise über Rückstellungen finanziert werden. Der Finanzplan für das Neubau- und Sanierungsprojekt sei gestützt auf das Informationsschreiben der GEF unter der Annahme erstellt worden, dass die GEF für die Erdbebenertüchtigungsmassnahmen in der Höhe von CHF 760'000.00 aufkommen werde. Aufgrund des bisher abschlägigen Bescheids habe die Beschwerdeführerin bei der Bank einen Überbrückungskredit in Form einer zusätzlichen Hypothek über CHF 1 Mio. beantragen müssen.