Da sowohl Hypothekarzinsen als auch Abschreibungen in nennenswertem Umfang erst ab 2016 fällig geworden seien, habe die Beschwerdeführerin zwischen 2011 und 2015 aus den Infrastrukturbeiträgen Rückstellungen in der Höhe von CHF 4'506'653.95 bilden können. Die Kosten der Sanierungsarbeiten von gesamthaft CHF 4.5 Mio. (inkl. Erdbebenertüchtigungsmassnahmen von CHF 760'000.00) hätten knapp aus den Rückstellungen finanziert werden können. Der Infrastrukturbeitrag 2016 decke weder die Hypothekarzinsen und Abschreibungen noch die Erdbebenertüchtigungsmassnahmen von CHF 760'000.00. Es sei anzunehmen, dass dies auch in den kommenden Jahren nicht der Fall sein werde.