4.3.3.1 Die Beschwerdeführerin führt aus, der Infrastrukturbeitrag schwanke seit seiner Einführung im Jahr 2011 zwischen CHF 1,4 und 1,5 Mio. pro Jahr. Der Infrastrukturbeitrag für das Jahr 2016 betrage CHF 1‘425'501.00. Demgegenüber seien im Jahr Hypothekarzinsen von CHF 403‘105.00 und Abschreibungen von CHF 1‘403'004.00 angefallen. Da sowohl Hypothekarzinsen als auch Abschreibungen in nennenswertem Umfang erst ab 2016 fällig geworden seien, habe die Beschwerdeführerin zwischen 2011 und 2015 aus den Infrastrukturbeiträgen Rückstellungen in der Höhe von CHF 4'506'653.95 bilden können.