In der Lehre werde überwiegend die Auffassung vertreten, ein Gebäude müsse dem Erdbeben mit einer Wiederkehrperiode von 75 Jahren standhalten bzw. ein Gebäude müsse mindestens 25% der bei einem Neubau erforderlichen Erdbebensicherheit aufwiesen. Für Bauten mit höherer Zweckbestimmung (z.B. Lifeline-Bauten) seien ein höheres minimales Sicherheitsniveau bzw. grössere entsprechende Wiederkehrperioden massgebend. Eine gesicherte Rechtsprechung bestehe jedoch nicht. Ob eine Überprüfung der Werksicherheit geboten sei oder nicht, müsse im Einzelfall geprüft werden. Vor umfassenden Renovationsarbeiten sei jedoch eine Überprüfung zu empfehlen.