ihrer Geschäftsplanung berücksichtigt werden. Es lag in der mit dem neuen Finanzierungssystem angestrebten und auch erreichten Eigenverantwortung und Autonomie der Institutionen, für zukünftige Bauprojekte Lösungen zu finden, die mit den erwirtschafteten Mitteln und eventuellen zweckgebundenen Förderbeiträgen (im energetischen Bereich) oder anderweitigen Zuschüssen finanziert werden konnten. Zudem entsprach es dem Subsidiaritätsgebot, dass die Institutionen sämtliche anderweitig erhältlichen Beiträge und Zuschüsse einholen mussten.