chende Bausubstanz für die stationäre Pflege von betagten Menschen sicherzustellen hat.21 Künftige Gesuche um ausserordentliche kantonale Investitionsbeiträge mussten jedoch sehr gut begründet sein. Stattgegeben werden sollte ihnen höchstens nach Abklärung aller denkbaren Alternativen und bei deutlicher Gefährdung der Versorgungssicherheit ohne finanzielle Unterstützung des Kantons.22 Alle anderen Ursachen, welche in der Vergangenheit bei Bauprojekten zu überdurchschnittlichen Kosten führten, mussten künftig von den Institutionen rechtzeitig und grundsätzlich in