Da insbesondere beim energiebewussten Bauen (Minergiestandards) und der Erdbebensicherheit grosse Fortschritte erzielt worden waren, wurden bei neueren Bauten in diesen Bereichen – durchaus im Sinne der kantonal erwünschten Standards (z.B. Energieleitbild) und teilweise auf explizite Empfehlung des Kantons hin – höhere Standards umgesetzt als dies bei den Bauten, die der Kalkulation der anrechenbaren Kosten für die Ergänzungsleistungen zu Grunde lagen, der Fall war. Insofern waren diese Mehraufwendungen, soweit sie vom Kanton erwünscht oder gar gefordert wurden, nicht in die Berechnung des zurückzuerstattenden Betrages einzubeziehen.20