Mit dem Systemwechsel in der Infrastrukturfinanzierung sollte die Ungleichbehandlung der Institutionen (und damit der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner) beseitigt werden. Bisher hätten Heimbewohnerinnen und Heimbewohner für gleiche Leistungen – abhängig davon, ob und in welchem Umfang Investitionsbeiträge an die Institution ausgerichtet worden seien – systembedingt einen unterschiedlichen Preis bezahlt. Neu sollten für alle Institutionen die gleichen Modalitäten für die Abgeltung der entstehenden Kosten gelten und allfällige, durch bereits erhaltene Investitionsbeiträge entstandene Vorteile von Institutionen ausgeglichen werden.19