Ab dem Zeitpunkt des Systemwechsels sollten Investitionen durch die Trägerschaften, bei Bedarf unter Beschaffung des notwendigen Kapitals auf dem Kapitalmarkt finanziert werden, während der Kanton nur noch in speziellen Fällen Beiträge à fonds perdu ausrichten sollte. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Trägerschaften sollte durch die Beteiligung von vermögenden Personen an den Kosten der baulichen Infrastruktur vermindert werden, dies wiederum sollte durch die Integrierung der Investitionskosten in die Tarife der Heime erfolgen, d.h. die Heimtarife wurden um einen Infrastrukturzuschlag pro Pflegetag erhöht.