Per 1. Januar 2011 musste im Kanton Bern das Finanzierungssystem für Pflegeheime an die auf diesen Zeitpunkt in Kraft tretenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung angepasst werden. Im Rahmen dieser Anpassung hat der Regierungsrat auch die Mitfinanzierung der Infrastruktur von Pflegeheimen angepasst. Anstelle direkt von Kanton oder Gemeinden ausgerichteter Investitionsbeiträge wurden neu sämtlichen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern auch die Infrastrukturkosten in Rechnung gestellt. Personen, welche diese nicht selber bezahlen konnten, erhielten entsprechend höhere Ergänzungsleistungen.