Diesem Auftrag sei die GEF nicht nachgekommen, weil bereits kurz nach der Systemumstellung absehbar gewesen sei, dass der ungleichen Ausgangslage der Pflegeheime mit der Rückerstattung der bis Ende 2010 erhaltenen Investitionsbeiträge ausreichend Rechnung getragen worden sei und sich weitere Massnahmen grundsätzlich als nicht notwendig erwiesen hätten. Auch sei deutlich geworden, dass die meisten Institutionen aufgrund der Bereitschaft von Banken, sich in der Finanzierung der Langzeitpflegeinstitutionen zu engagieren, die Möglichkeit einer Drittfinanzierung gehabt hätten. Die Infrastrukturpauschale habe demnach genügt.