Die GEF sei mit Regierungsratsbeschluss (RRB 2195/2009) beauftragt worden, Richtlinien für die Ausrichtung der Investitionsbeiträge für besondere, durch den Infrastrukturbeitrag nicht gedeckte Fälle festzulegen. Diesem Auftrag sei die GEF nicht nachgekommen, weil bereits kurz nach der Systemumstellung absehbar gewesen sei, dass der ungleichen Ausgangslage der Pflegeheime mit der Rückerstattung der bis Ende 2010 erhaltenen Investitionsbeiträge ausreichend Rechnung getragen worden sei und sich weitere Massnahmen grundsätzlich als nicht notwendig erwiesen hätten.