gründen könnten. Zudem müssten Beitragsgesuche grundsätzlich vor der Projektrealisierung gestellt werden und nicht wie vorliegend nach weitgehendem Abschluss der Bauarbeiten. Schliesslich würden Staatsbeiträge immer nur subsidiär gewährt. Vorliegend sei angesichts des Bauvolumens und der Anzahl Plätze fraglich, ob die Trägerschaft die Kosten der Erdbebenertüchtigungsmassnahmen nicht selbst tragen könne.