„Grundsätzlich richtet die GEF ab 01. Januar 2011 bei sämtlichen Institutionen [im Pflegebereich] keine Investitionsbeiträge mehr aus. Ausnahme bilden Beiträge für besondere Fälle (z.B. Nachrüstungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Sanierungsfall, wie beispielweise Erdbebenertüchtigung), welche durch den Infrastrukturzuschlag im Rahmen der Höchstgrenzen der Ergänzungsleistungen nicht abgedeckt werden können."