Aus Sicht der GEF seien seit Einführung der Infrastrukturpauschale keine zusätzlichen Kantonsbeiträge mehr nötig, um die erforderliche Infrastruktur für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung im Bereich der stationären Langzeitpflege sicherzustellen. Diese Sichtweise teile auch der Regierungsrat, wie er mit Regierungsratsbeschluss 746/2016 vom 22. Juni 2016 festgehalten habe. Die Beschwerdeführerin berufe sich insbesondere auf den folgenden Satz im Schreiben vom 7. Juli 201014: