Entsprechend instruierte das Rechtsamt der GEF das Verfahren und bereitete den Beschwerdeentscheid vor. Dieser wird durch die Stellvertreterin von Herrn Regierungsrat Schnegg, Frau Regierungsrätin Egger-Jenzer, Direktorin der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE), gefällt und unterzeichnet.11 7. Das Rechtsamt holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 24. Mai 2017 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.