2. Der Beschwerdeführerin sei ein Investitionsbeitrag in der Höhe von CHF 760‘000.-- zur Finanzierung von Erdbebenertüchtigungsmassnahmen zuzusprechen. eventualiter: Der Beschwerdeführerin sei ein Teilbetrag von mindestens 50% der Investitionskosten von CHF 760‘000.-- zur Finanzierung von Erdbebenertüchtigungsmassnahmen zuzusprechen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -