ein.2 Mit Schreiben vom 14. Juni 2017 teilte der damalige Gesundheits- und Fürsorgedirektor Philippe Perrenoud der Beschwerdeführerin mit, er könne das Gesuch nicht unterstützen, da die Infrastruktur im Altersbereich seit dem Systemwechsel am 1. Januar 2011 über die Infrastrukturpauschale finanziert werde und der Kanton grundsätzlich keine Investitionsbeiträge mehr ausrichte.3 Auf Wunsch der Beschwerdeführerin fand am 12. August 2016 unter der Leitung des neuen Ge- sundheits- und Fürsorgedirektors Pierre Alain Schnegg eine Besprechung mit der Vorinstanz statt. Dabei konnte keine Einigung erzielt werden.4