4.5 Es stellt sich die Frage, welche Rechtsfolge die Nichtigkeit der Kündigungsverfügung hat. Die Beschwerdeführerin hat beantragt, sie sei wieder einzustellen.33 Gemäss Art. 29 Abs. 1 PG ist für den Fall einer unbegründeten Kündigung grundsätzlich die Weiterbeschäftigung der betroffenen Person vorgesehen. Vorliegend ist die Kündigung aber nichtig, weshalb die materielle Begründetheit der Kündigung nicht geprüft werden musste. Art. 29 PG ist folglich für den vorliegenden Fall nicht anwendbar.