chenden materiellen Voraussetzungen gegeben sind.31 So kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich unter Wahrung einer Frist von drei Monaten jeweils auf Ende eines Monats durch Verfügung gekündigt werden (Art. 25 Abs. 1 PG), wobei triftige Gründe anzugeben sind (Art. 25 Abs. 2 PG). Triftige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die oder der Angestellte ungenügende Leistungen erbringt (Art. 25 Abs. 2 Bst. a PG), Weisungen der Vorgesetzten wiederholt missachtet hat (Art. 25 Abs. 2 Bst. b PG), das Arbeitsklima nachhaltig stört (Art. 25 Abs. 2 Bst. c PG) oder im Falle sexueller Belästigung (Art. 25 Abs. 2 Bst. d PG).