49 N. 8 f. und Art. 52 N. 1 ff. Seite 13 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern d. den Hinweis auf das zulässige ordentliche Rechtsmittel mit Angabe von Frist und Instanz (Rechtsmittelbelehrung), e. die Adressatinnen oder Adressaten, f. das Datum und g. die Unterschrift; bei Massenverfügungen kann darauf verzichtet werden.