Bei einer Verneinung dieser Frage ist sodann zu untersuchen, ob die nach Ablauf der Probezeit erlassene Verfügung der Vorinstanz als ordentliche Kündigung rechtswirksam ist (Ziff. 4.4). Schliesslich muss bei einer Verneinung dieser Frage noch geprüft werden, ob die Beschwerdeführerin antragsgemäss wiedereinzustellen ist (Ziff. 4.5).