Streitgegenstand ist vorliegend die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Es stellt sich somit zunächst die Frage, ob es für die Kündigung innerhalb der Probezeit eine Formvorschrift gibt und was die Rechtsfolge der Nichtbeachtung einer allfälligen Formvorschrift ist (Ziff. 4.2). Weiter gilt es zu prüfen, ob die Vorinstanz das Arbeitsverhältnis mit Schreiben datiert auf den 9. September 2016 wirksam aufgelöst hat (Ziff. 4.3). Bei einer Verneinung dieser Frage ist sodann zu untersuchen, ob die nach Ablauf der Probezeit erlassene Verfügung der Vorinstanz als ordentliche Kündigung rechtswirksam ist (Ziff.