Offenbar sei die Vertraulichkeit nicht gewährleistet gewesen, sodass ihr Vorgesetzter ihr vorgeworfen habe: „Was treibst du hinter meinem Rücken?“. Diese Reaktion sei für sie nicht nachvollziehbar gewesen, weil die Vorinstanz aktiv andere Bewerber gesucht habe und kein Familienbetrieb sei. Sie dürfe sich in dieser Institution selbstbestimmt umschauen, ob es allenfalls noch andere Stellen habe. 3.5 In ihrer Duplik vom 17. Februar 2017 bringt die Vorinstanz keine neuen Argumente oder Einwände vor. 4. Rechtliche Würdigung