Bei einem Treffen mit den anderen Abteilungen hätten sich die anderen Abteilungsleiter die Mühe genommen, die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzustellen, während ihr Vorgesetzter sie nur ganz trocken mit dem Namen vorgestellt habe. Aufgrund dieser Situation habe sie sich hie und da den Stellenanzeiger der Vorinstanz angesehen. Ohne sich aktiv oder verbindlich beworben zu haben, habe sie einmal bei einer Stelle nachgefragt. Offenbar sei die Vertraulichkeit nicht gewährleistet gewesen, sodass ihr Vorgesetzter ihr vorgeworfen habe: