Es fehle an triftigen Gründen für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Ihr Vorgesetzter habe sich ihr gegenüber sehr sonderbar verhalten. Einerseits habe er sie aufgefordert, sich bei den Abteilungsgesprächen aktiv in die Diskussion einzubringen, andererseits habe er sie als vorlaut kritisiert, wenn sie sich dann aktiv an der Diskussion beteiligt habe. Zudem habe ihr weder der Vorgesetzte konkrete Vorwürfe gemacht oder sei ihr jemals von anderer Seite mitgeteilt worden, dass sie die Erwartungen nicht erfülle.