3.3 Mit Beschwerdevernehmlassung vom 9. Januar 2017 hält die Vorinstanz fest, es sei zutreffend, dass auch Mitarbeitende, die den hiesigen Dialekt nicht sprächen, in der Klinik eingesetzt würden. Anders als die Beschwerdeführerin könnten sich diese Mitarbeitenden jedoch auf Hochdeutsch gut verständigen und hätten somit keine Schwierigkeiten, von den Patienten verstanden zu werden. Es treffe nicht zu, dass die Beschwerdeführerin den Praktikanten im praktischen Arbeitsalltag begleitet habe; vielmehr habe der Praktikant den Auftrag gehabt, die Beschwerdeführerin in den Arbeitsalltag einzuführen und sie bei sprachlichen Schwierigkeiten zu unterstützen.