Wenn behauptet werde, dieser Vorfall habe sein Vertrauen in die Beschwerdeführerin untergraben, so handle es sich dabei um einen Vorwand, mit welchem die Entlassung gerechtfertigt werden sollte. Kurz vor Erhalt der Kündigung habe die Beschwerdeführerin ihren Vorgesetzten zur Rede gestellt und von ihm wissen wollen, weswegen er Vorbehalte gegen sie habe und ihr nicht vertraue. Der Vorgesetzte habe sich dazu nicht geäussert. Einige Tage nach diesem Zwischenfall habe sie die Entlassung erhalten.