Im selben Gespräch hätten die Vorgesetzten einen neuen Arbeitsvertrag ab 1. Dezember 2016 sowie eine Versetzung in eine andere Abteilung in Aussicht gestellt und auf die Möglichkeit eines Stellenwechsels innerhalb der UPD hingewiesen. Die Beschwerdeführerin ihrerseits habe mitgeteilt, sie befürchte, dass sie in der Probezeit entlassen werde.