Die Beschwerdeführerin führt sodann aus, über keines der ausserordentlich geführten Mitarbeitergespräche seien Notizen erstellt und zwischen ihr und ihren Vorgesetzten seien keinerlei schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden. Es seien weder Entwicklungsziele noch konkrete Massnahmen formuliert noch eine konkrete Evaluation der sprachlichen Fähigkeiten vorgenommen worden. Anlässlich der Mitarbeitergespräche seien immer wieder die angeblich Seite 6 von 17 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern