der Professor, bei dem sie ihre Masterarbeit schreibe, habe gewechselt und der neue Professor verlange die Arbeit sehr viel früher, weswegen es ihr nicht möglich sei, weiterhin mit einem Beschäftigungsgrad von 80% zu arbeiten. Dieses Vorgehen habe die Vorgesetzten irritiert und zu einem Mangel an Vertrauen in die Beschwerdeführerin als verlässliche Mitarbeiterin geführt. Sie hätten sich entschlossen, das Arbeitsverhältnis in der Probezeit aufzulösen. Grund seien einerseits die immer wieder thematisierten Sprachschwierigkeiten der Beschwerdeführerin und andererseits das fehlende Vertrauen in die Verbindlichkeit der Beschwerdeführerin gewesen.