Weiter führt die Vorinstanz aus, infolge der mangelhaften deutschen Sprachkenntnisse der Beschwerdeführerin sei es immer wieder zu Missverständnissen und Problemen im Umgang mit den Jugendlichen gekommen, weswegen mehrere Gespräche stattgefunden hätten: Anlässlich des Gesprächs vom 23. August 2016 zwischen dem Erziehungsleiter Aussenstationen, dem Stationsleiter Lindenweg und der Beschwerdeführerin seien die sprachlichen Schwierigkeiten thematisiert und die Beschwerdeführerin sei angehört worden. Anlässlich des Gesprächs vom 6. September 2016 sei im Sinne einer konstruktiven Lösung eine Verlängerung der Probezeit geprüft worden.