4. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 1. Dezember 2016 Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) erhoben und Folgendes beantragt: 1. Die Verfügung vom 7. November 2016 sei aufzuheben. 2. A.___ ist wieder einzustellen.