längerung ab, da sich die sprachlichen Fähigkeiten der Beschwerdeführerin nicht wie erwartet entwickelten.4 Anlässlich des Gesprächs vom 20. September 2016 wurde die Beschwerdeführerin über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses informiert.5 Zugleich wurde ihr ein Kündigungsschreiben, datiert auf den 9. September 2016, ausgehändigt, worin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf den 31. Oktober 2016 vorgesehen wird.6